L. Sedov

Rotbuch über den Moskauer Prozess


Anhang

Der Prozess von Nowosibirsk, als vorbereitende Etappe zum nächsten großen Prozess

Der Moskauer Prozess Sinowjew–Kamenew–Smirnow wurde von einem gewissen Teil der Öffentlichkeit des Westens, der der Sowjetunion mit Sympathie gegenübersteht, als ein „Missverständnis“, ein Fehler, ein Unglück betrachtet, wodurch die Sowjetunion sich nur kompromittieren kann, was sich aber hoffentlich nicht mehr wiederholen wird. In Wirklichkeit gibt es für diese Hoffnungen gar keinen Anhalt. Im Gegenteil, nicht nur die allgemeine Richtung der stalinschen Innenpolitik, sondern auch die Artikel der Sowjetpresse erlauben nicht, daran irgendwie zu zweifeln.

Die Reaktion, die durch Stalins Prozess im Westen ausgelöst wurde, erwies sich als ungenügend, um weitere Strafgerichte zu verhindern, und war gerade infolge ihrer Unzulänglichkeit ein gewisser weiterer Anreiz zum neuen Prozess. Stalin hofft das durch den Sinowjew–Kamenew-Prozess hervorgerufene Misstrauen oder Unverständnis mit Hilfe von geschickter eingefädelten juristischen Amalgamen zu zerstreuen. Auch die innerhalb der USSR zu suchenden Ursachen, in denen der Schwerpunkt der stalinschen Prozesse gegen den Bolschewismus ruht, drängen die Sowjetspitze gebieterisch zu weiteren Strafgerichten gegen die alte leninistische Garde.

Der antitrotzkistische Prozess von Nowosibirsk (19.–22. November 1936) war ein neues Glied in der Kette der Prozessinszenierungen Stalins. Seine eigene Bedeutung ist gering, sein Hauptzweck ist, den Boden für den bevorstehenden großen Prozess gegen Pjatakow–Sokolnikow–Radek, wahrscheinlich auch Uglanow u.a. vorzubereiten.
 

Schädlingstum, Arbeitermord und Wiederherstellung des Kapitalismus

Im Nowosibirsker Prozess haben neun Angeklagte, – alles Wirtschaftler und Ingenieure des Schachtes von Kemerowo (Kusbass) – darunter ein deutscher Ingenieur (Stickling), gestanden, sich auf Weisungen des trotzkistischen Zentrums mit Schädlingsarbeit befasst und Massenarbeitermorde vorbereitet zu haben. In dieser Absicht haben sie angeblich „an einem vorher verabredeten Tag“ (am 23. September 1936) im Zentralen Schacht eine Explosion. bewirkt, die zehn Arbeitern das Leben kostete (14 Arbeiter wurden schwer verletzt). Neun Monate vorher waren von den Angeklagten zwei Arbeiter vorsätzlich vergiftet worden.

Explosionen in Kohlenbergwerken kommen in verschiedenen Ländern vor. Die Ursachen dafür liegen gewöhnlich in der Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßregeln und im Besondern in der schlecht eingerichteten oder defekten Ventilation. Vorsätzliche Explosion zum Zweck, Arbeiter zu töten, wäre ein präzedenzloser Fall. Doch die Anklage erbringt gar keinen Beweis für die Vorsätzlichkeit der Explosion. Die Arbeiterzeugen [1] geben ein hoffnungsloses Bild von der Arbeit in den Schächten. In der Grube werden zur Erhöhung der Produktivität die elementarsten Sicherheitsregeln außer Acht gelassen; die Verwaltung verhält sich den Arbeiterforderungen gegenüber völlig gleichgültig. Die Arbeiterzeugen erzählen, dass die „Ventilation durch die Bank schlecht funktioniert“, dass man sie zur Antwort auf Klagen „mit der Erklärung beruhigte, der Gasprozentsatz im Schacht sei normal“; diejenigen aber, die nicht abließen, nannte die Verwaltung „Faulenzer“ und beschuldigte sie, die Kohlenförderung zu beeinträchtigen. Vor Gericht wurde bekannt, dass die Stachanowleute bei der Arbeit oft im Wasser stehen, dass auf die Sicherheitsanlagen nur 24 % der vorgesehenen Mittel verwandt wurden, usw. Mit einem Wort, ein typisches Bild der Produktionsbedingungen in der USSR.

Eine derartige Geringachtung der Arbeiternöte – im Kohlenbergwerk zur Erhöhung der Ausbeute – ist eine Schuld, die die Kemerowoer Angeklagten ebenso trifft wie alle anderen Sowjetwirtschaftler auch, nicht mehr. Das sind die stalinistischen Wirtschaftsmethoden. Aus böser Absicht soll nur ein Viertel der für Sicherheitsanlagen vorgesehenen Mittel verwandt worden sein? Im Prozess gibt es nichts, was diese Anschuldigung stützte. Bekannt ist jedoch, dass die Wirtschaftler unter der Last der die Kräfte übersteigenden Pläne, unter dem Druck von oben, zu Recht oder zu Unrecht alle verfügbaren Budgetposten beschneiden, besonders wenn es auf Kosten der Arbeiter geht. Der Wirtschaftsfunktionär, der die Arbeiter nicht genug antreibt, unterliegt selber dem Druck von oben, doch der Oberantreiber Ordshonikidse kommt nicht auf die Anklagebank.

Oder war der Zentrale Schacht vielleicht zurückgeblieben oder besonders schlecht geleitet? Im Gegenteil, die Sowjetblätter meldeten oft von den Produktionserfolgen des Bergwerks. Bereits 1933 (Prawda vom 5. Juni) erschien unter der Unterschrift der heute erschossenen Peschechonow, Andrejew u.a., namens der Ingenieure und Techniker der Kemerowoer Grubenverwaltung, eine Adresse an die Ingenieure und Techniker des Donbass und des Kusbass mit der Aufforderung, die Arbeitsproduktivität zu heben, und zwar mit einer Berufung auf die Erfolge in Kemerowo, der einzigen Grube, wo die Pläne hinsichtlich der Förderung und der Arbeitsproduktivität übererfüllt wurden. Auf die Erfolge der Stachanowbewegung im Zentralen Schacht wiesen die Sowjetblätter häufig hin, und zwar bis kurz vor der Explosion. Noch am Tage der Explosion brachte Sa Industrialisaziu folgendes Telegramm aus Nowosibirsk:

„23.9.36. – Im Zentralen Schacht der Kemerowoer Kohlengrube schlug der Hauer Wyleshagin ... in 4,5 Arbeitsstunden 108 Tonnen Kohle ... Gen. Wyleshagin erfüllte die Schichtnorm zu 752 Prozent und verdiente 229 Rubel“.

Dass am gleichen Tage eine Explosion stattfand und zehn Arbeiter umkamen, davon berichteten die Zeitungen selbstverständlich nichts. Das erfuhren wir erst aus den Prozessmaterialien.

Von den Arbeiterzeugen, die ausführlich die ungemein schweren Arbeitsbedingungen im Schacht schildern, sagt nicht einer, dass diese Lage das Ergebnis vorsätzlicher Handlungen, dass die Explosion mit Absicht herbeigeführt worden sei; nicht einer von ihnen erwähnt auch nur mit einem Wort Schädlingstum oder Trotzkismus. Die Zeugenaussagen der in der Produktion stehenden Arbeiter, welche die Produktionsbedingungen richtig schildern, geben somit dem Staatsanwalt keine Anhaltspunkte für die Anklage wegen Schädlingstum u.dergl.

Im Prozess wurden zwei Sachverständige vernommen. Der erste (Gorbatschew) über die Vergiftung der beiden Arbeiter (am 27. Dezember 1935). Er kommt zu diesem Schluss: „Die Ursachen der Katastrophe sind in der falschen Verrichtung der Bergwerkarbeiten zu suchen“. Der Sachverständige spricht, wie wir sehen, ebenfalls nicht vom vorsätzlichen Charakter der Vergiftung der beiden Arbeiter. Der zweite Sachverständige (Grindler), der zur Frage der Explosion, die den Tod der zehn Arbeiter verursacht hatte, vernommen wurde, liefert der Anklage ebenfalls wenig Handhabe, obgleich der Staatsanwalt ihn beständig darauf hinweist, was von ihm gefordert wird. „War Ihrer Meinung nach die Vergasung der Stollen eine Folge der Nachlässigkeit und des bösen Willens?“, fragt der Staatsanwalt. Der Sachverständige antwortet ausweichend: „Aus den Materialien, die ich besitze, muss ich den Schluss ziehen, dass die Arbeit im Zentralen Schacht verbrecherisch durchgeführt wird“. Das Wort „verbrecherisch“ hat in diesem Zusammenhang sichtlich übertragene Bedeutung. [2] Vergessen wir nicht, welchem Druck die Sachverständigen seitens der Machthaber ausgesetzt waren.

Zieht man die Bilanz, so muss man sagen, dass vor Gericht keine objektiven Anhaltspunkte erbracht wurden, die auch nur irgendwie die Anklagethese von der Vorsätzlichkeit und im Allgemeinen vom Schädlingscharakter der Arbeit der Angeklagten bekräftigten. Staatsanwalt Roginski bemüht sich nach dem Vorbild seines Chefs Wyschinski auch gar nicht um Beweise. Er verlangt von den Angeklagten Geständnisse und bekommt sie selbstverständlich auch. Die Dialoge zwischen ihm und den Angeklagten erschienen wie Plagiate am Moskauer Prozess :

Der Staatsanwalt: Sie beschritten den Weg des Massenmords an den Arbeitern ganz bewusst und überlegt, gemäß Ihrer konterrevolutionären trotzkistischen Ideologie, gemäß Ihrem Hass gegen die Sowjetmacht.

Angeklagter Noskow: Ja“.

Der Staatsanwalt: Die Vergiftung (der beiden Arbeiter) ... geschah vorsätzlich?

Angeklagter Schubin: Ja.

Der Staatsanwalt: Dieser vorsätzliche Mord wurde von Ihrer konterrevolutionären Gruppe ausgeführt?

Schubin: Ja ...“

„Die Angeklagten Leonenko, Andrejew, Noskow, Peschechonow bestätigen die Richtigkeit der Aussagen Schubins und erklärten, dass sie alle den Massenmord an den Arbeitern vorsätzlich vorbereiteten“.

Kann man es verstehen, dass es in der USSR unter den jungen verzweifelten Kommunisten einzelne Terroristen gibt, wie den Kirowmörder, so ist doch die Existenz von Terroristen, welche die massenweise Ermordung von Arbeitern (Tausend? Hunderttausend? Millionen?) anstreben, völlig unvorstellbar. Selbst die Taten erbittertster Feinde der Sowjetmacht, von Schurken, die alles Menschlichen bar wären, müssen doch einen gewissen Sinn haben. Wozu hätten die Angeklagten Arbeiter ermorden wollen? Und wozu nutzte dieser Mord – an zwölf Arbeitern im fernen Sibirien – dem Leiter der gesamten Schwerindustrie, Pjatakow, selbst angenommen, er sei ein „Schädling“? Oder haben wir mit einem gemeingefährlichen Maniak vom Schlage des Ungarn Matuschka zu tun, in dessen Hirn der Gedanke entstand, einen Eisenbahnzug von der Brücke zu stürzen? Nein, auf der Anklagebank sitzen Leute, die wohl moralisch gebrochen und erschlagen, aber nicht psychisch krank sind. Die unerhörte Albernheit der Anklage springt geradezu in die Augen. (Sie moralisch zu würdigen verlohnt nicht.) Oder ist die Kluft zwischen den Führern und den Massen bereits so groß geworden, dass die „Attentate“ auf die Führer heute niemanden mehr aufregen und man Arbeitermorde an ihre Stelle setzen muss?

Die Angeklagten gestanden auch, dass Explosionen und Arbeitermassenmorde zur „Taktik“ der Trotzkisten gehören und sie auf Instruktionen des trotzkistischen Zentrums [3] hin handelten (mit Pjatakow an der Spitze, welches die Schädlingsarbeit zur Hauptkampfmethode machte.

Bekanntlich war während des Sinowjew–Kamenew-Prozesses von Schädlings-Arbeit kein einziges Mal die Rede. Offenbar hatte man in der Eile, mit der dieser Prozess montiert wurde, das Schädlingstum vergessen. Dies Versehen berichtigt Stalin jetzt im Nowosibirsker Prozess. Diese Berichtigung war umso notwendiger, als Stalin in dem bevorstehenden Prozess Pjatakow–Sokolnikow–Radek zweifellos das Schädlingswesen zu einem der zentralen Anklagepunkte machen will. Der Nowosibirsker Prozess soll darum für diese neue Erfindung den Boden vorbereiten.

Dies Neue ist in Wirklichkeit eine Rückkehr zu etwas sehr Altem: nämlich den seinerzeit in der USSR so grassierenden Schädlingsprozessen, nur mit dem Unterschied, dass früher als Schädlinge Ingenieure und Spezialisten fungierten, heute aber alte Bolschewiki, ehemalige Führer der Partei, des Staats und der Wirtschaft.

Doch warum oder wozu wurden denn Sinowjew, Kamenew, Pjatakow, Sokolnikow usw. „Schädlinge“? Wurde doch beim Sinowjewprozess für fest erwiesen betrachtet, „dass das einzige Motiv der Tätigkeit der Angeklagten die unstillbare Gier nach persönlicher Macht war“. Und plötzlich, bereits nach dem Prozess, nach der Erschießung der Angeklagten, erfahren wir aus den Zeitungsartikeln – und zwar von so offiziellen Verfassern wie Staatsanwalt Wyschinski – dass die Angeklagten eben den Zweck ihrer Tätigkeit verbargen. Durchaus nicht Gier nach Macht um der Macht willen, sondern das Bestreben, in der USSR den Kapitalismus wiederherzustellen, brachte sie auf den Weg des Verbrechens. So wird, ohne jeden neuen Anhaltspunkt, einfach auf Befehl von oben, die Anklagethese in dieser so wichtigen Frage revidiert. Der Nowosibirsker Prozess befestigt diese Revision, mit Verlaub gesagt, juristisch. Die Wiederherstellung des Kapitalismus, ja die Aufrichtung des Faschismus in der USSR – das ist laut dem Prozessbericht das Ziel der Trotzkisten, und eins der Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist die Schädlingsarbeit.

Doch warum, so fragt man sich, hatten Leute wie Sinowjew, Pjatakow, Radek die Wiederherstellung des Kapitalismus, die Aufrichtung des Faschismus nötig? Oder wurden Lenins unmittelbarste Schüler im zwanzigsten Jahr der Revolution, nach so großen und unbestreitbaren Wirtschaftserfolgen selber Faschisten? Oder trachteten sie nach persönlichen Vorteilen, die ihnen der Kapitalismus oder der Faschismus aus irgendeinem Grunde bringen soll? Allein, die Wiederherstellung des Kapitalismus in der USSR wäre ja doch erst möglich nach einem heftigen Bürgerkrieg und nach Ausrottung aller Kaderkommunisten, d.h. mit in erster Linie Sinowjews, Pjatakows, Radeks usw. Offenbar waren Sinowjew–Pjatakow–Radek so naiv, dass sie das nicht bedachten und ihr eigenes Verhängnis vorbereiteten: im Falle des Misslingens von Stalin erschossen zu werden, im Falle des Erfolges. aber von den Faschisten. Welch eine Anhäufung von dummem und sinnlosem Zeug!
 

Das dreiteilige Amalgam: „Trotzkisten“ – Schädlinge – Gestapo

Unter den sibirischen Angeklagten befindet sich kein einziger Trotzkist, nicht einmal ein ehemaliger Trotzkist. Ob sie irgendwelche Ideen hatten, abgesehen von den „Ideen“ der herrschenden Bürokratie, bleibt unbekannt. Die Angeklagten haben keinerlei Anschauungen geäußert oder propagiert, es sind bei ihnen keinerlei Dokumente politischen Charakters gefunden worden. Nicht nur der Trotzkismus, sondern auch politische Interessen überhaupt waren ihnen offensichtlich fremd.

Nur in Bezug auf zwei Angeklagte – Noskow und Schubin – wurde ein schwacher Versuch unternommen zu beweisen, dass sie etwas mit der Opposition zu tun gehabt haben. Der Angeklagte Schubin nahm, heißt es, 1927, d.h. noch vor dem Ausschluss der Opposition aus der Partei, an zwei „illegalen“ Versammlungen teil, die von Trotzki und Smilga geleitet wurden. Damit ist seine oppositionelle Wirksamkeit erschöpft. Man muss daran erinnern, dass Ende 1927 die linke Opposition öffentliche Versammlungen veranstaltete, zu denen die Arbeiteroppositionellen alle ohne Ausnahme einluden, die teilnehmen wollten (Genossen von der Fabrik, Parteimitglieder und Parteilose). Das waren alles andere als illegale Versammlungen – häufig nahmen daran mehrere Hundert Personen teil – wo gewöhnlich auch Vertreter der Kontrollkommissionen erschienen mit der Aufforderung, die Versammlung zu schließen und auseinanderzugehen. (Die Aufforderungen blieben erfolglos.) Auf diesen Versammlungen, die Scherzhaft „smytschki“ genannt wurden (smytschka – enge Verbindung – der Führer mit den Massen), traten Trotzki, Sinowjew, Kamenew, Smilga, Radek u.a. auf. Als einer unter Zehntausenden von Parteimitgliedern und parteilosen Arbeitern, als Zuhörer, mag auch der Angeklagte Schubin an einer dieser Versammlungen teilgenommen haben. Wenn Schubin aber Oppositioneller war, so könnte sich seine Tätigkeit nicht auf die Anwesenheit bei zwei Massenversammlungen im Jahre 1927 beschränken. Die Tatsache aber, dass Schubin nur an diesen zwei Versammlungen teilnahm, beweist eben, dass Schubin der Linken Opposition nicht angehörte.

Noch schlimmer ist es mit dem „Trotzkismus“ Noskows bestellt, der einer der Hauptangeklagten ist. Er soll „1929–30 der Parteilinie gegenüber feindlich eingestellt gewesen sein, dies aber verheimlicht“ haben. Das ist alles, was uns von Noskows politischer Physiognomie mitgeteilt wird. Wie Noskows verborgene Feindschaft nach sechs Jahren entdeckt wurde, ist unschwer zu erraten: im Gefolge all derselben Aussagen, und zusammen mit den Geständnissen betreffend die Schädlingsarbeit, den Arbeitermord usw. Hätte Noskow seine „Feindschaft“ irgendwie kundgetan, so hätte die GPU selbstverständlich nicht versäumt, es uns mitzuteilen.

Unter den Verwaltern der Kemerowoer Grube befindet sich ein Mensch namens Peschechonow, der seinerzeit (1928) im Schachty-Prozess verurteilt worden war. Für die GPU war dieser Peschechonow ein guter Fund, denn mit ihm ließ sich leicht ein Amalgam herstellen: „Trotzkisten“-Schädlinge. Zwar wurde Peschechonow in der Schachty-Angelegenheit nur zu drei Jahren Verbannung verurteilt, was davon zeugte, dass er nur zufällig in den Schachty-Prozess verwickelt worden war. Und auch seine Verbannung war nur eine Scheinverbannung: seit 1928 bis zu seiner Verhaftung arbeitete Peschechonow im Kemerowoer Bergwerk; dabei hat das Gericht keinerlei Tatsachen für Schädlingsarbeit von seiner Seite im Verlauf dieser acht Jahre festgestellt. Um der Anklage wegen Schädlingswesen größere Überzeugungskraft zu verleihen, wurde vor Gericht mitgeteilt, Peschechonow habe durch den Zeugen Stroilow mit „ausländischen Wirtschaftskreisen“ in Verbindung gestanden. Beweise dafür werden selbstverständlich nicht gegeben, dafür aber gelang es, das Amalgam zu erweitern. Aber auch in dieser Form hatte das Amalgam keinen hinreichenden Wert. Es fehlte darin noch der Hauptbestandteil: die Gestapo. Ohne Gestapo kommt heute kein antitrotzkistischer Prozess mehr aus. Die Anklage wegen Verbindung mit der Gestapo wird allmählich zum Mittelpunkt, unzweifelhaft wird sie die Achse des bevorstehenden Prozesses gegen Pjatakow u.a. bilden.

In dieser Frage der „Verbindung mit der Gestapo“ war der Nowosibirsker Prozess nur eine Generalprobe des kommenden großen Prozesses. Unter den Nowosibirsker Angeklagten figurierte ein Deutscher, der Ingenieur Stickling. Da leider im Zentralen Schacht ein passender Deutscher nicht vorhanden war, musste man ihn vom benachbarten Schacht holen, wo der Ingenieur Stickling arbeitete.

Im Moskauer Prozess ließ man in der Eigenschaft von Gestapoagenten junge stalinistische Kommunisten auftreten: die beiden Lurie und Olberg lauter Juden. Diese Wahl kann man nicht gerade als gelungen betrachten, denn es ist wenig wahrscheinlich, dass die Gestapo ihre verantwortlichen Agenten unter jüdischen kommunistischen Intellektuellen anwirbt. Welches Ziel konnten eigentlich Olberg oder die Lurie verfolgt haben, wenn sie Gestapoagenten wurden? Von persönlichen Vorteilen konnte im vorliegenden Fall nicht die Rede sein. Oder wurden Olberg–Lurie von den „Ideen“ des Herrn Himmler angezogen, und beschlossen sie, dafür ihr Leben aufs Spiel zu setzen? Und kann man sich überhaupt ernsthaft vorstellen, wie ein junger jüdischer Kommunist, der sich Trotzkist nennt, die Gestapo um Mitwirkung bei der Ermordung Stalins bittet? (So ungefähr lag Olbergs Fall.) Es ist doch nicht anzunehmen, dass die Gestapo aus Dummköpfen besteht. Einen solchen Vorschlag würde sie ohne Zweifel als eine grobe Provokation betrachtet haben, und ihrem Urheber würde sie nicht nach Russland, sondern in ein deutsches Konzentrationslager verhelfen.

Im Nowosibirsker Prozess wurde eine glücklichere Wahl getroffen. Jeshow hat Jagoda sozusagen „in den Schatten gestellt“. Stickling ist kein litauischer oder polnischer Jude, kein Kommunist, sondern ein „echter“ Deutscher und bezeichnet sich selbst als Nationalsozialist. Ob Stickling wirklich Gestapoagent war, ist mit Sicherheit nicht zu sagen. Vergessen wir nicht, dass Stickling viele Jahre in Russland zubrachte, dass er mit einer Russin verheiratet ist (die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht angenommen hat), dass er ein russisches Kind hat und also mit Sowjetrussland durch starke Bande verbunden ist. Andererseits sieht Sticklings Verhalten vor Gericht – dass er dem deutschen Staat die Möglichkeit nahm, ihn aktiv zu verteidigen – dem Verhalten eines wirklichen Gestapoagenten nicht sehr ähnlich. Kaum würde ein Gestapoagent so bußfertig sein, umso mehr, als es im Prozess keinerlei ernste Beweise gegen Stickling gab. Hätte er seine Schuld geleugnet, seine Lage hätte viel leichter sein können, und die deutsche Regierung hätte ihn wahrscheinlich mit mehr Nachdruck verteidigt. Es besteht darum kein Zweifel, dass Sticklings Verhalten vor Gericht irgendwie erzwungen war, dass die GPU ihn durch irgendetwas fest in der Hand hielt. All dies lässt vermuten, dass auch wenn Stickling Gestapoagent war, er höchstwahrscheinlich gleichzeitig GPU-Agent war und sich darum auch gänzlich in deren Hand befand. Vielleicht auch war Stickling Gestapoagent nur im Auftrag der GPU, mit der Absicht, nur letzterer zu dienen, nicht aber der Gestapo. Ob Stickling nun Gestapoagent war oder nicht, das ist letzten Endes nicht von so großer Bedeutung. Viel wichtiger ist, dass Stickling niemals etwas mit dem Trotzkismus zu tun hatte, nach überhaupt mit irgendeiner kommunistischen Opposition, dass kein einziger Trotzkist von Sticklings Existenz bis zum Prozess irgendetwas wusste.

Selbst wenn man annimmt, dass Stickling tatsächlich Gestapoagent war, so kann man nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass er sein Aufenthaltsrecht in Russland und einen verantwortlichen Wirtschaftsposten nur mit Erlaubnis der GPU erhalten konnte. Wenn somit dieser Gestapoagent ungestraft auf sowjetrussischem Boden sein Unwesen trieb, so trägt einzig und allein die GPU dafür die Verantwortung. Überaus charakteristisch ist auch, dass Sticklings Verbindung mit der Gestapo nicht im Zusammenhang mit seiner Wirksamkeit aufgedeckt wird, sondern weil die GPU eine trotzkistische Affäre brauchte und die „Verbindung“ der Trotzkisten mit der Gestapo beweisen musste. Es ergibt sich also, dass man, die Gestapoagenten nur denn findet, wenn man sie für Zwecke von Amalgamen mit „Trotzkisten“ braucht. Dabei kommt dieser Mensch, der offiziell als Gestapoagent bezeichnet wird, mit dem Leben davon (um Hitler nicht zu erzürnen), während alte Bolschewiki – Sinowjew, Kamenew, Smirnow usw. – erschossen werden. Und diese seine feige Kapitulation vor Hitler will Stalin zur Wahrung des Prestiges durch die Begnadigung zweier Russen – als Rückwirkung der Begnadigung Sticklings – mildern.
 

Der Prozess von Nowosibirsk, eine Vorstufe zum kommenden großen Prozess

Als unmittelbarer Anlass zum Nowosibirsker Prozess diente, wie wir wissen, ein lokales Ereignis: der Tod der Arbeiter im Zentralen Schacht. Wenn die Tatsache des Todes der Arbeiter auch von der Presse verschwiegen wurde, so war sie doch natürlich bei den Arbeitern des Kusbass allbekannt und musste bei ihnen scharfe Unzufriedenheit und Proteste hervorrufen. Die Machthaber brauchten einen Sündenbock. Als Opfer wurden einige lokale Spezialisten ausersehen, die willkürlich zu Trotzkisten gestempelt wurden. Der Kreml gedachte mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: die Kusbassarbeiter beruhigen und sie gegen die „trotzkistischen Arbeitermörder“ und „Schädlinge“ aufbringen und – das ist die Hauptaufgabe der Regisseure des Nowosibirsker Prozesses – die Öffentlichkeit auf den kommenden Prozess vorbereiten. Zu diesem Zweck wurden im Prozess einige Zeugen-Angeklagte vernommen – Drobnis, Schestow – die in ihrer Eigenschaft als „Trotzkisten“ die Brücke vom Trotzkismus zu den Angeklagten zu bilden und, das ist die Hauptsache, die Beteiligung Pjatakows, Muralows und anderer alter Bolschewiki am Mord der Kemerowoer Arbeiter zu beweisen hatten.

Einer dieser Belastungszeugen (Schestow) erwähnt die Kemerowoer Affäre überhaupt mit keinem Wort. Er hatte in dem Prozess eigentlich auch nichts zu suchen, aber seine Enthüllungen über Pjatakow, Muralow, Boguslawski u.a. waren für den kommenden Prozess erforderlich. Schestow erzählt zum Beispiel: „Als ich in Berlin war (1931), empfing ich eine unmittelbare Direktive von Pjatakow, terroristische Wühlarbeit im Kusbass zu leisten“. Pjatakow „beauftragt“ Schestow aber mit der Organisation von Terrorakten gegen die Regierungsmitglieder. Im Nowosibirsker Prozess erfahren wir auf völlig unerwartete Weise, dass 1934 vom Zeugen (Schestow) ein Attentat auf Molotow organisiert worden war. Endlich wurde auch Molotow diese Ehre zuteil: er bekam „sein“ Attentat. Er war bekanntlich beim Sinowjewprozess umgangen worden. In den Listen der Führer, gegen die die „Terroristen“ angeblich Attentate vorbereiteten, war Molotow nicht aufgefährt. Das Bulletin der Opposition, das seinerzeit diesen sonderbaren Umstand bemerkte, äußerte die Vermutung, ob nicht Stalin von langer Hand Molotows Kaltstellung vorbereite, indem er ihn in die obengenannten Listen nicht aufnahm. War diese Bemerkung wohl die tatsächliche Ursache für die nachträgliche Organisierung eines Attentats auf Molotow?

Dies Attentat bestand darin, dass die Terroristen „einen Wagenunfall arrangieren“ sollten, mit einem Terroristen als Chauffeur. „Doch der ungenügenden Geschwindigkeit halber kippte der Wagen um, und der Unfall gelang nicht“. Das hindert den Staatsanwalt Roginski nicht zu erklären, dass „nur die hohe Wachsamkeit der Tschekisten die Verwirklichung dieses Attentats verhinderte“. Nein, meine Herren, ihr müsst euch schon besser verabreden: entweder ungenügende Geschwindigkeit oder Wachsamkeit. Oder erklärt sich die ungenügende Geschwindigkeit durch die Wachsamkeit, d.h. dadurch, dass der am Steuer sitzende „Terrorist“ ein Mitarbeiter Jagodas war?

So oder so mussten doch die GPU-Leute, nachdem sie von dieser Wachsamkeit Probe abgelegt hatten, jedenfalls wissen, dass auf Molotow ein Attentat verübt worden war. Die Sache geschah 1934. Indes, im Moskauer Prozess vom August 1936 wird über ein Attentat auf Molotow, wie wir bereits bemerkten, nichts berichtet. Die „wachsame“ GPU, die dies Attentat 1934 verhinderte, wusste im August 1936 nichts davon! Es unterliegt daher keinem Zweifel, dass das „Attentat“ auf Molotow zu den neuesten Erfindungen aus der Zeit nach dem Moskauer Prozess gehört.

Das Auftauchen der Schädlingsgruppe in Kemerowo steht im Zusammenhang mit der Begegnung de. Angeklagten Noskow mit dem Zeugen Drobnis im August 1935. Drobnis ist ein alter Bolschewik, dessen Name während des Bürgerkriegs in der Ukraine fast legendär wurde. Drobnis war von den Feinden der Sowjetmacht dreimal zum Erschießen verurteilt worden, und jedesmal gelang es ihm, wie durch ein Wunder zu entkommen. Einmal zog ihn eine Abteilung der Roten Armee schwer verwundet aus einem Berg Leichen von den Weißen erschossener Kommunisten hervor. Vor vielen Jahren war Drobnis Linksoppositioneller, verließ die Opposition aber zugleich mit Radek, Smirnow u.a. Anfang 1929. Von der Zeit an hatte Drobnis alle Beziehungen zu den Trotzkisten abgebrochen.

Im sibirischen Prozess war Drobnis nur Zeuge (sein Fall wurde „abgetrennt“). Doch tatsächlich hat er im Prozess die Hauptrolle gespielt. Den gerichtlichen Angaben zufolge war Drobnis angeblich Organisator der Kemerowoer Schädlingsgruppe und Verbindungsglied zwischen ihr und dem künftigen Angeklagten, dem Leiter der Schädlinge, Pjatakow u.a.

Nachdem Drobnis sich mit dem Angeklagten Noskow im August 1935 zum erstenmal getroffen hatte, schlägt er diesem sofort nach Bekanntschaftsschließung vor, „konterrevolutionäre Tätigkeit“ zu entfalten. Nach der zweiten Begegnung (im November 1935) organisiert Noskow bereits die Vergiftung zweier Arbeiter; dafür bekommt er von Drobnis ein Lob und die Anweisung: „Diese Arbeit muss weiter fortgesetzt werden“. Diese „Arbeit“ – die massenweise Ermordung von Arbeitern! – geht so leicht und ungezwungen von statten, durch Leute, die einander kaum kennen, als handelte es sich um ein Trinkgelage.

In diesem Stil wird vor Gericht Drobnis’ Verbindung mit den angeblich von ihm geführten Angeklagten dargestellt. Ebensowenig kompliziert verhält es sich um Drobnis’ Verbindung mit dem obersten „Schädling“ im allrussischen Maßstabe, mit Pjatakow, der Drobnis Ende 1934 „im Gespräch“ auf die Notwendigkeit aufmerksam machte, ... im Kusbass Minierarbeit zu leisten. Pjatakow wies dabei darauf hin, dass dies nicht seine persönliche Meinung, sondern eine Weisung von Smirnow sei; wenn Drobnis daran zweifle, „so kann I. Smirnow das bestätigen“. Erinnern wir daran, dass I.N. Smirnow schon seit dem 1. Januar 1933 im Gefängnis saß. Wie konnte unter diesen Umständen Pjatakow – Ende 1934! – eine Instruktion von Smirnow weiterleiten? Und wie hätte der im Gefängnis sitzende Smirnow seine Instruktion „bestätigen“ können? Oder erteilte Pjatakow dem Drobnis die Instruktion mit einer Verspätung von mindestens zwei Jahren? All das ist das Geheimnis der unbeholfenen Erfinder.

Gibt Pjatakow Smirnows „Instruktionen“ mit zwei Jahren Verspätung an Drobnis weiter, so erzählt er ihm mit noch größerer Verspätung von der Berliner Konferenz im Jahre 1931. „Im Frühjahr 1935 erzählte Pjatakow ihm (dem Drobnis) von der Beratung, die in Berlin stattgefunden hatte, und an der Pjatakow, Smirnow, Sedow teilnahmen ... Auf dieser Beratung wurden die Fragen der Verübung von Terrorakten gegen Stalin erörtert“ usw.

All das ist selbstverständlich pure Erfindung. In den letzten Jahren hat Sedow Pjatakow nur zufällig und nur einen Augenblick lang auf der Straße gesehen, und zwar Unter den Linden in Berlin (1931 oder 1932). Als Pjatakow Sedow bemerkte, drehte er sich schnell weg und tat, als erkenne er ihn nicht. Das war Sedows einzige „Begegnung“ mit Pjatakow in den letzten neun Jahren! Ja, konnte dem auch anders sein? Als Pjatakow mit der Opposition gebrochen hatte, wurde er nicht nur ein richtiger stalinistischer Beamter, sondern auch ein bösartiger Feind der Opposition.

Bemerken wir auch, dass die offiziellen Kommentare vermelden, die obengenannte Konferenz habe „unter der Obhut der Gestapo“ gestanden, obzwar es bekanntlich 1931 noch gar keine Gestapo gab. Derlei Schnitzer sind für die Sowjetjustiz überaus bezeichnend. Es genügt, an die Episode mit dem nichtexistierenden Hotel „Bristol“ in Kopenhagen zu erinnern, in dessen Foyer der noch nie in Kopenhagen gewesene Sedow mit Golzmann zusammengetroffen sein soll.

Schon vor dem nowosibirsker Prozess erwähnte die „Prawda“ Pjatakow mehrfach in einer Reihe mit Trotzki und Sinowjew, als einen „Agenten des Faschismus“ und „Terroristen“. Pjatakow und Sokolnikow werden als „niederträchtige Schurken, die Gemeinsten der Gemeinen“ usw. bezeichnet. Es war klar, dass Pjatakows Schicksal entschieden war, dass er das nächste Opfer der stalinschen „Rechtsprechung“ werden wurde. Der Nowosibirsker Prozess hat gezeigt, dass Pjatakow die zentrale Rolle im kommenden Prozess beschieden ist.

Pjatakow ist einer der hervorragendsten Bolschewiken unter den „Jungen“ (er ist jetzt 47 Jahre alt). 1910 trat er in die Partei ein, wurde bald verbannt und entfloh aus der Verbannung nach Japan. In der Emigration arbeitete Pjatakow in enger Gemeinschaft mit Lenin. Während der Oktoberrevolution leitete er den Aufstand in Kiew; er war der erste Vorsitzende des Rats der Volkskommissare in der Ukraine. Nach Beendigung des Bürgerkrieges wird Pjatakow einer der ständigen Führer der Sowjetwirtschaft. Seit 1921 ist Pjatakow Mitglied des Zentralkomitees der Partei, der höchsten Körperschaft des Landes. Der trotzkistischen Opposition hat er sich 1925 angeschlossen, im Januar 1928 aber, d.h. vor nunmehr neun Jahren, brach er schroff mit ihr. Damals, als die der Opposition abtrünnig gewordenen ehemaligen Oppositionsführer Sinowjew, Kamenew, Smirnow, Stalins Vertrauen nicht genossen und zu keiner verantwortlichen Arbeit herangezogen, ja verbannt wurden, kam Pjatakow schnell an leitende Arbeit zurück. 1930 wurde Pjatakow sogar wieder ins Zentralkomitee gewählt, von dem er auch heute noch Mitglied ist. Im Apparat war Pjatakow als begabter Arbeiter geschätzt. Bereits Lenin nannte Pjatakow in seinem Testament neben Bucharin „den Fähigsten unter den jungen Mitgliedern des Zentralkomitees“.

Zusammen mit Radek zählte Pjatakow lange Jahre hindurch zu Stalins Getreuen und zu den schlimmsten Feinden der Opposition. Pjatakows Feindschaft gegen die Oppositionellen ging so weit, dass er verwandte schwerkranke verbannte Oppositionelle, die hilfebittend zu ihm kamen, unbarmherzig zur Tür hinauswarf. Und jetzt sollen wir glauben, Pjatakow sei nicht nur selber „Trotzkist“ gewesen, sondern habe auch seit bereits fünf Jahren Terror und Schädüngswesen geleitet! Fünf Jahre lang trieb der Stellvertretende Volkskommissar für Schwerindustrie Pjatakow vor der Nase seines Vorgesetzten Ordshonikidse sein Schädlingshandwerk, organisierte er Morde an Arbeitern, und niemand wurde es gewahr. Wer soll das glauben?

Während des Sinowjew–Kamenew-Prozesses veröffentlichten sowohl Pjatakow wie Radek am selben Tage, wo sie vor Gericht als Teilnehmer am Terror genannt wurden, Artikel mit der Forderung, Sinowjew und die anderen Angeklagten zu erschießen! Pjatakow schrieb, ihm fehlten die Worte, um seinen Ekel auszudrücken; er verlangte die Vernichtung der „Verräter“, – „vernichten wie Aas“. In einem Artikel, der dem Pjatakowschen Produkt wie ein Ei dem andern gleicht, erinnerte Radek seinerseits an seine Zuträgerdienste in der Bljumkinaffäre und verlangte ebenfalls die Vernichtung der „Schurken“. Am gleichen Tage wurden sie verhaftet und derselben Verbrechen angeklagt, deretwegen sie am Tage vorher die Erschießung der anderen forderten!

Und diese Leute wird der kommende Prozess „Trotzkisten“ nennen, Mitglieder irgendeines neu erfundenen Zentrums, Organisatoren des Kirowmords usw. usw. Die Prawda teilt bereits mit, Pjatakows Hände seien von „Kirows Blut“ gefärbt. Neben Pjatakow wird am häufigsten Sokolnikow genannt, der ebenfalls ohne Zweifel einer der Hauptangeklagten des kommenden Prozesses sein wird.

Sokolnikow, einer der ältesten Bolschewiki, nahm aktiv an der Revolution von 1905 in Moskau teil, war in Verbannung, floh ins Ausland. In der Emigration arbeitete er mit Lenin zusammen. Nach der Februarrevolution arbeitete er in der Moskauer Parteiorganisation. Während des Bürgerkriegs war er einer der Leiter der Roten Armee, und zwar als Mitglied des Revolutionären Kriegsrats verschiedener Armeen und auf Kommandoposten. (Im Besonderen befehligte er die 8. Armee, die gegen Denikin kämpfte.) 1917 wird Sokolnikow Mitglied des Zentralkomitees und wurde dann auf fast allen Kongressen wiedergewählt. 1922 wird er Volkskommissar für Finanzen. 1923–24 führte Sokolnikow die bekannte Geldreform durch: er liquidierte die Inflation und führte eine feste Währung, den Tscherwonez ein, 1925 schloss sich Sokolnikow der Sinowjewopposition an. Seinen ökonomischen Anschauungen nach Rechter, war Sokolnikow in der Opposition ein Einzelgänger und befand sich dort lediglich auf Grund innerparteilicher Fragen. Seit dem Augenblick der Vereinigung der trotzkistischen Opposition mit den Sinowjewisten (im Jahre 1926), hielt sich Sokolnikow noch mehr abseits und brach mit der Opposition schon vor Sinowjew und Kamenew. Da Sokolnikow den Rechten nahestand, ergriff er 1928 die Initiative zu den bekannten Verhandlungen zwischen den Rechten (Bucharin, Tomski) und Kamenew–Sinowjew. Das war Sokolnikows letzter Versuch, in die Politik einzugreifen. Nach der Zerschlagung der Rechten wurde Sokolnikow ein gehorsamer Stalinscher Beamter: zuerst einige Jahre als Botschafter in London, in der letzten Zeit bis zu seiner Verhaftung als stellvertretender Volkskommissar für die Holzindustrie.

Unter die „Hunde und Schurken“, die „Gemeinsten der Gemeinen“, die angeblich „auf den Bajonetten der Imperialisten, um den Preis der militärischen Niederlage ... sich vornahmen, an die Macht zu gelangen, sich vornahmen ..., den Kapitalismus in der USSR wiederherzustellen“, geriet auch Radek, Kapitulant par excellence.

Bald nach seinem Eintritt in die polnische und litauische Sozialdemokratie ging Radek nach Deutschland, wo er sich dem linken Flügel der deutschen Sozialdemokratischen Partei anschloss und unter Rosa Luxemburgs Führung arbeitete. Vom ersten Anbeginn des Krieges bezog Radek die internationalistische Position. Nach der Revolution kehrte er nach Russland zurück und trat im Oktober 1917 in die Kommunistische Partei ein. Im Januar 1919 nahm er am Spartakistenkongress in Berlin teil und wurde von der Scheidemannregierung verhaftet. 1919 wurde Radek ins Zentralkomitee der KPdSU gewählt und war seitdem einer der leitenden Funktionäre der Komintern und Mitglied ihrer Exekutivkomitees. Als er sich der Linken Opposition anschloss, bereitete er ihr durch seinen Impressionismus und seinen unbeständigen Charakter nicht wenig Sorgen. Im Januar 1928 wurde Radek mit anderen bekannten Oppositionellen nach Sibirien in die Verbannung geschickt. Mut und Wille waren nie starke Seiten des Radekschen Charakters. Schon nach wenigen Monaten Aufenthalt in der Verbannung begann Radek zu schwanken und durch Briefe und Artikel demoralisierend auf die verbannten Oppositionellen einzuwirken. Anfang 1929 brach Radek mit der Opposition und kehrte nach Moskau zurück. Seither hat er an der Hetze gegen die Opposition aktivsten Anteil genommen; er schrieb gegen den Trotzkismus dutzende giftigster Artikel und wurde so etwas wie ein „Spezialist“ für Bekämpfung der Linken Opposition. Im selben Jahr 1929 ging Radek soweit, bei der Überführung des Oppositionellen Bljumkin Beihilfe zu leisten, der ihn nach einer Begegnung mit Trotzki in Stambul aufgesucht hatte, und ihn so dem Tode preisgab.

Der Moskauer Korrespondent des russischen Bulletins der Opposition beschrieb im März 1931 folgende bezeichnende Episode: „Auf die Bitte eines schwerkranken, verbannten Bolschewiki-Leninisten um Hilfe antwortete Radek ablehnend, indem er hinzufügte: dann wird er eher umkehren (d.h. kapitulieren).“ Derselbe Korrespondent schrieb: „die Kapitulanten zerfallen in verschiedene Gruppen, entsprechend den verschiedenen Phasen ihrer Zersetzung. Auf ‚individuelle‘ Weise und im schnellsten Tempo verfault Radek“ ...

Als Ende 1932, Anfang 1933, fast ohne Ausnahme alle von der Opposition Abtrünnigen, darunter Sinowjew, Kamenew, Smirnow, Mratschkowski u.a., verbannt oder gefangen gesetzt wurden, blieben sowohl Radek, wie Pjatakow, wie Sokolnikow unbehelligt. Man rechnete sie – und das mit völliger Berechtigung – zu den echten Stalinisten. Jetzt aber sind diese Drei auf Stalins Befehl zu „Trotzkisten“ erklärt. Die Leute sind erledigt.

Einer der Angeklagten des bevorstehenden Prozesses wird unzweifelhaft auch Muralow sein, dessen Name im Nowosibirsker Prozess häufig genannt wurde, d.h. falls es gelingt, ihn zu brechen. Als alter Bolschewik, aktiver Teilnehmer an der Revolution von 1905, saß Muralow unter dem Zarismus mehrere Jahre im Gefängnis und in der Verbannung. 1917 nahm er in Moskau aktiv an der Februarrevolution teil und leitete dort die Oktoberkämpfe. Später befehligte er den Moskauer Militärbezirk. Muralow ist einer der echten Führer des Bürgerkriegs. Seit 1923 ist er Linksoppositioneller. Bald darauf wurde ihm die militärische Arbeit entzogen; doch Mitglied der Zentralen Kontrollkommission blieb Muralow bis zum 15. Kongress, auf dem er zusammen mit der gesamten Linken Opposition aus der Partei ausgeschlossen wurde. Damals bereits wurde Muralow nach Sibirien verbannt, wo er sich bis zuletzt befand, d.h. neun Jahre lang.

In den letzten Jahren war von Muralow nichts mehr zu hören. Er hielt sich abseits vom politischen Leben der verbannten Oppositionellen und führte loyal die bescheidene Arbeit durch, die ihm die Behörden des Verbannungsorts anvertraut hatten. Heute wird Muralow der „Schädlingsarbeit“, des „Arbeitermords“, der „Vorbereitung“ zum Mord an dem Stellvertreter Stalins in Sibirien, Elche, beschuldigt. Die Trotzkisten wollten, so heißt es im Prozess, Eiche töten, „lediglich wegen seines Spürsinns, denn wenn er einen Trotzkisten aufgespürt hatte, war es um den Mann geschehen“. Als N.I. Muralow 1906 ganz allein einer Bande von Schwarzhundert gegenüberstand, richtete er ohne zu schwanken seinen Revolver auf die Schwarzhundert: tötete den einen und verwundete den andern. Wenn Muralow beschlossen hätte, dem Marxismus zu entsagen und auf die Position des individuellen Terrors überzugehen, wenn er dabei es für nötig befunden hätte, den stalinistischen Lakaien Eiche zu töten, so hätte er nicht davon geschwätzt, sondern gehandelt. Die Sache ist nur, dass Muralow natürlich nicht den Weg des individuellen Terrors beschritt oder zu beschreiten beabsichtete, noch irgendwelche Attentate vorbereitete. Bei jedem, der Muralow nur ein bisschen kennt, können diese Beschuldigungen nichts als Abscheu erwecken. Kann es denn möglich sein, auch einen Muralow zu falschen Geständnissen zu zwingen?

Unter den künftigen Angeklagten wird sich wahrscheinlich auch Serebrjakow befinden, ein alter bolschewistischer Arbeiter, ehemaliger Sekretär des Zentralkomitees der KPdSU, ehemaliger stellvertretender Volkskommissar für Verkehrswesen, der 1928 mit der Opposition gebrochen hat; ferner Drobnis, von dem wir weiter oben sprachen; Boguslawski, ein alter Bolschewik, persönlicher Freund von Drobnis, ehemaliger Vorsitzender des Kleinen Rats der Volkskommissare, dessen Name im Nowosibirsker Prozess erwähnt wurde. Möglicherweise werden auch einige Militärpersonen im Prozess belangt werden: Putna, ehemaliger Militärattaché in London, Schmidt, Held des Bürgerkriegs, u.a.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass im bevorstehenden Prozess auch Rechte belangt werden. Als unlängst die Prawda (in dem ihr eigenen gemeinen Ton) gegen die Iswestija polemisierte über ... die Rolle des Jazz, da verbarg das akademische Thema nur notdürftig eine ganz bestimmte Absicht: eine Hetze gegen den Redakteur der Iswestija, Bucharin, obgleich letzterer in der Zeitung schon längst überhaupt keine Rolle mehr spielte und sogar, wie erzählt wird, aufgehört hatte, überhaupt zum Dienst zu gehen. [4] Nach dem Jazz ging die Prawda bald zu „allgemeineren“ Themen über. Bucharin wird an alle seine Sünden erinnert, angefangen mit der Losung „Bereichert Euch!“ Einer besonderen Hetze ist Rykow ausgesetzt. Die Rechten werden angeschuldigt, sie hätten „illegale terroristische Gruppen geschaffen, die in enger Beziehung zum trotzkistisch-sinowjewistischen Banditengeschmeiß standen“ (Prawda vom 15. Dezember 1936). Sie werden in den Rang von „Helfershelfern der Trotzkisten“ und „Organisatoren des Schädlingswesens in der Industrie“ erhoben. Von „rechten Abtrünnigen“ spricht auch Molotow. All das sind natürlich keine harmlosen literarischen Uebungen, sondern Vorbereitungen zur kommenden gerichtlichen Abrechnung mit den Rechten. In der Panik nach Tomskis Selbstmord hat Stalin Bucharin und Rykow, die ehemaligen Führer der Rechtsopposition, „rehabilitiert“. Jetzt korrigiert Stalin diesen Fehler mit Hilfe der Presse, und hauptsächlich mit Hilfe Jeshows. Übrigens kommen Bucharin und Rykow diesmal noch nicht auf die Anklagebank. Vielleicht aber werden zum nächsten Prozess gegen Pjatakow–Sokolnikow–Radek ihre nächsten Freunde hinzugezogen werden: Uglanow oder die Jungen aus der Bucharinschule. In dem neuen Prozess aber wird man wieder Reingolde finden, die auf Befehl nun wirklich Bucharin und Rykow belasten, und dann werden auch sie an der Reihe sein.

Die künftigen Angeklagten werden wie üblich der Vorbereitung nie gelungener terroristischer Akte und der Teilnahme am Kirowmord beschuldigt werden. Kein einziger Prozess kommt heute mehr darum herum, die darin Angeklagten in der einen oder anderen Art mit der Ermordung Kirows in Zusammenhang zu bringen. Nach und nach werden wir erfahren, dass Kirow gar nicht von Nikolajew ermordert wurde, sondern vielmehr von ein paar hundert alten Bolschewiki, zu denen immer neue Namen hinzukommen.

Die Hauptanklage wird ohne Zweifel „Verbindung mit der Gestapo“ sein. Um sich davon zu überzeugen, genügt es, die Sowjetpresse durchzublättern. Will man ihr Glauben schenken, so waren Trotzkisten und Rechte dermaßen „mit der faschistischen Geheimpolizei verflochten“, dass „man gegenwärtig einen faschistischen Spion und Diversanten von einem Trotzkisten-Sinowjewisten oder einem Banditen von den Rechtsoppositionellen nicht mehr unterscheiden kann“ (Prawda vom 3. Januar 1937).

Dass es in der USSR wirkliche Gestapoagenten gibt, durchaus imstande, auch Mord und Schädlingsarbeit zu verrichten, das unterliegt keinem Zweifel. Aber die GPU erschwert sich selbst den Kampf gegen sie, wenn sie die gewissenhafte und beständige Nachforschung durch Erzwingung von Geständnissen bei Unschuldigen und durch die Schaffung von Amalgamen ersetzt. Die Bekämpfung der Gestapo interessiert Stalin viel weniger als der Kampf gegen die alten Bolschewiki.

Wir sahen bereits am Beispiel des Nowosibirsker Prozesses, wie die GPU Amalgame von Trotzkisten mit der Gestapo schafft. Dieselbe Methode wird auch im Pjatakow–Radek–Prozess angewandt werden. Unter die Angeklagten werden angebliche oder echte Gestapoagenten gemengt sein (höchstwahrscheinlich Doppelagenten, d.h. letzten Endes GPU-Agenten), die auf diese Weise künstlich mit Pjatakow, Radek und anderen alten Bolschewiki zusammengebracht werden. Betreffs Gestapo wird die aktive Rolle wahrscheinlich Radek zufallen, da er als Journalist für internationale Fragen ausländischen Kreisen näher stand als die anderen.

Postyschew, Stalins Stellvertreter in der Ukraine, teilte bereits mit, „die Trotzkisten gestehen jetzt, dass sie mit einigen kapitalistischen Staaten Unterhandlungen pflegten. Die Partei und die Gerichtsbehörden verfügen über Dokumente, die sie mit eigener Hand schrieben ...“ Kein Zweifel. Eine Reihe der Angeklagten des kommenden Prozesses hat bereits den Weg der falschen Geständnisse betreten. Und man wird sie mit dem Versprechen auf Begnadigung umso leichter betrügen können, als sie vor oder während des Sinowjew–Kamenew-Prozesses verhaftet wurden und bis auf den heutigen Tag nichts von dem Schicksal wissen, das Sinowjew, Kamenew und die anderen ereilt hat.

Wenn die Vorbereitung des neuen Prozesses sich so lange hinzieht – fünf Monate – (unter Verstoß gegen das Strafgesetzbuch), so erklärt sich das dadurch, dass der bevorstehende Prozess nach der Absicht seiner Regisseure unter dem Zeichen einer höheren Produktionsqualität verlaufen soll. Es müssen im Besonderen die kopenhagener und anderen Schnitzer des Sinowjewprozesses liquidiert werden. Zu diesem Zweck – um die fehlende Information über Trotzki zu erhalten – hat die GPU vor kurzem Trotzkis Pariser Archive gestohlen.

* * *

Alle stalinistischen Angeklagten oder Anklagekandidaten – ehemalige Trotzkisten, Sinowjewisten, ehemalige Rechte – haben das miteinander gemein, dass sie alle seinerzeit vor Stalin kapitulierten. Sie alle waren oder wurden Feinde des Trotzkismus. Und selbst diese Menschen vermag der Stalinsche Absolutismus nicht zu assimilieren! Die Zeugen der Vergangenheit, die lebenden Reste der Revolution und des Bolschewismus, Schüler und Mitarbeiter Lenins, die Erbauer des Sowjetstaats, bilden einzig und allein, weil sie das sind, eine Gefahr und können in Zukunft eine noch größere Gefahr bilden. Stalins Angeklagte sind nicht unsere Freunde, doch nicht ohne Schaudern kann man mit ansehen, wie Stalin diese Menschen durch Schmutz und Blut zerrt. Unlängst schrieb die Prawda: „Einem ehemaligen Oppositionellen darf man nicht aufs Wort glauben. Nicht einem!“ Dieser Stoßseufzer ist nur eine Deckung für die viel weniger sentimentale Losung: „Man darf einen ehemaligen Oppositionellen nicht am Leben lassen. Nicht einen!“

So verfährt Stalin mit den ehemaligen Oppositionellen. Mit welch entsetzlicher Grausamkeit erst rottet er völlig im Geheimen die wirklichen Oppositionellen, die mehreren Tausend Bolschewiki-Leninisten aus, die die Isolatoren und Konzentrationslager der Sowjetunion bevölkern!

Nur entschiedene Massenproteste der Weltarbeiterklasse und der vorgeschrittenen Intelligenz können Stalin daran hindern, seinen Plan der physischen Vernichtung aller Vertreter des Bolschewismus bis zu Ende durchzuführen.

8. Januar 1937      L.S.

Der Artikel war bereits geschrieben, als die Meldung vom Prozess gegen Pjatakow, Sokolnikow, Radek eintraf. Wir drucken ihn ohne Veränderungen.


Anmerkungen

1. Im sibirischen Prozess wurde nicht unbeeinflusst von dem Widerhall, den der Prozess der Sechzehn ausgelöst hatte, eine dekorative Neuheit eingeführt: Zeugen, Sachverständige, sogar Verteidiger.

2. Wäre die Explosion absichtlich hervorgerufen worden, so hätte der Sachverständige feststellen müssen, mit welchen Mitteln und an welcher Stelle es geschah, ob Werkzeuge des Verbrechens oder andere Gegenstände gefunden wurden, welche den Angeklagten als Mittel zur Auslösung der Explosion dienten, usw.

3. Die bekanntlich schon reichlich verworrene Frage des „Vereinigten Zentrums“ wird im Nowosibirsker Prozess also noch weiter verwirrt. Hier wird bereits ein anderes Zentrum „außerhalb der Sowjetunion“ genannt mit unbekannter Zusammensetzung (die GPU hat offenbar noch keine Zeit gehabt, alle seine Mitglieder zu ernennen).

4. Der Artikel war bereits geschrieben, als die Zeitungen meldeten, dass Bucharin offiziell vom Posten des Redakteurs der Iswestija abgesetzt ist.




Zuletzt aktualisiert am 7.07.2009