MIA > Deutsch > Bebel > Aus meinem Leben, 2. Teil
In der am 22. Februar eröffneten Reichstagssession spielten die sozialen Fragen eine hervorragende Rolle. Das ständige Steigen der sozialdemokratischen Stimmen hatte namentlich das Zentrum beunruhigt, das jetzt zum ersten Male unter der Firma des Grafen Galen und Genossen einen Gesetzentwurf einbrachte, der ganz dem sozialpolitischen Eiertanz entsprach, dem von jetzt ab das Zentrum in immer stärkerem Maße huldigte. Bisher hatte sich das Zentrum den sozialen Fragen gegenüber durchaus zurückhaltend benommen. Der Gesetzentwurf sollte sowohl den Kleingewerbetreibenden wie den Arbeitern eine Verbesserung ihrer Lage bringen. Fritzsche und ich hatten diesem gegenüber einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der eine Änderung wichtiger Bestimmungen in den Titeln 1, 2, 7, 9 und 10 der Gewerbeordnung zugunsten der Arbeiter verlangte, dem die Fraktion ihre Zustimmung erteilte. Der Gesetzentwurf forderte eine Regelung der Gefängnisarbeit, wonach diese auf Arbeiten für den Staat beschränkt werden sollte. Weiter wurde gefordert: Verbot der industriellen Sonntagsarbeit; wo ein solches Verbot unmöglich sei, sollte dem Arbeitspersonal ein freier Tag in der Woche gewährt werden müssen; ein Normalarbeitstag von neun Stunden; für Arbeiterinnen, Arbeiter unter achtzehn Jahren und Lehrlinge ein solcher von acht Stunden; Verbot der Nachtarbeit; wo solches durch die Natur des Betriebs unmöglich sei, solle ein achtstündiger Schichtwechsel eingeführt werden. Die Schonzeit der Schwangeren und der Wöchnerinnen sollte entsprechend verlängert werden. Für jede Arbeitsstätte sollte eine Arbeitsordnung eingeführt werden, deren Bestimmungen zwischen Unternehmern und Arbeitern zu vereinbaren seien. Ferner wurde gefordert: die Aufhebung der Arbeitsbücher auch für die Bergarbeiter; die Ausfüllung von Zeugnissen sollte nur auf Verlangen des Arbeiters erfolgen können; Festsetzung gleicher Kündigungsfristen für beide Teile, Truckverbot, strengere Schutzmaßregeln für Arbeiterinnen und Lehrlinge; die Einführung von Gewerbekammern und Gewerbegerichten; eine Reichsarbeitsinspektion sollte unter Leitung und Kontrolle des Reichsgesundheitsamts eingeführt werden. Endlich verlangten wir Sicherung und Erweiterung des Koalitionsrechts.
Die Debatte über die gleichzeitig zur Beratung gestellten Gesetzentwürfe des Zentrums und unserer Partei leitete von seiten der Fraktion Fritzsche ein. Die Debatte wuchs sich zu einer Sozialistendebatte aus, die mir Gelegenheit gab, die erhobenen Vorwürfe mit aller Schärfe zurückzuweisen und die von den Zentrumsrednern vertretene sogenannte christliche Weltanschauung gebührend zu kritisieren. Meine Rede machte großen Eindruck. Der Leipziger Buchdruckergehilfenverein ließ mir in einem besonderen Abdruck ein Exemplar derselben in einem feinen Einband überreichen.
Ein praktisches Resultat hatte die Beratung der Anträge nicht.
In der Sitzung vom 24. April erklärte der Reichstag Hasenclevers Wahl im sechsten Berliner Wahlkreis, die mit dreißig Stimmen Mehrheit erfolgt war, für ungültig, weil seltsamerweise eine Wählerliste aus Versehen in einem Wahlbezirk verheftet gewesen sei, so daß eine Anzahl Wähler nicht hätten wählen können. Die Fortschrittspartei hoffte bei einer Nachwahl den sechsten Wahlkreis wieder erobern zu können; sie täuschte sich. Wir warfen uns mit aller Energie in die Wahlagitation, und so siegte jetzt Hasenclever mit einem Mehr von über tausend Stimmen.
Bei einer Verhandlung über die Eisenzollfrage hielt Bracke eine gute Rede über Schutzzoll und Freihandel, als es aber zur Abstimmung kam, stimmte die Fraktion geteilt, eine Minorität stimmte für den Zoll.
Der Versuch, eine andere Fassung des § 46 der Geschäftsordnung herbeizuführen, um der fortdauernden Willkür bei der Stellung von Schlußanträgen ein Ende zu machen, mißlang. Der Antrag kam nicht mehr zur Verhandlung. Dagegen genehmigte der Reichstag den Antrag auf Einstellung eines Strafverfahrens gegen mich. Tessendorf hatte bei dem Berliner Stadtgericht wegen meiner Reichstagsbroschüre die Erhebung der Anklage gegen mich beantragt, und zwar wegen mehrfacher Beleidigung des Reichskanzlers und Verletzung des § 131 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraph lautet: „Wer erdichtete oder entstellte Tatsachen, wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“ Bei einer Haussuchung, die auf Antrag Tessendorfs am 12. Januar in der Expedition der Berliner freien Presse vorgenommen wurde, waren nur noch 12 Exemplare meiner Schrift gefunden worden, die beschlagnahmt wurden.
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Zuletzt aktualisiert am 20.7.2007