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Berlin, 1. Februar 1864.
Ew. Excellenz
ersehen aus der gleichzeitig an das K. Gesammtministerium zu Ihren Händen übersandten offiziellen Eingabe, daß ich, trotz des Justizministers, längst in Düsseldorf wäre, wenn ich mich nicht auf eigene Faust zu schützen gewußt hätte!
Durch die Eingabe an das Gesammtministerium gebe ich Ew. Excellenz nun Gelegenheit, den Herrn Justizminister zum Dank für seine kollegialische Rücksicht auf Ihre Wünsche im Ministerrat zu überstimmen. – Bin ich gut unterrichtet, so ist sein Widerstand durch die Rheinische Abteilung und speziell durch Herrn Heimsoeth hervorgerufen worden, einem intimen Feind von mir, aus alter Zeit und guten Gründen. Wenn sich der Justizminister hierbei durch gewisse, dem rheinischen Schlendrian entsprechenden, aber keineswegs gesetzlich notwendigen Ansichten dahin bringen läßt, seine Kompetenz so weit zu beschränken, wie er dies in seinen Reskripten an mich getan, so könnten, wie ich dies in der Eingabe an das Staatsministerium hervorgehoben, sehr leicht Fälle eintreten, wo er diese sich selbst und ohne Not auferlegte Beschränkung seiner Kompetenz sehr unbequem empfindet.
Ich muß nun noch zwei Bemerkungen machen:
1.) Auf den an Ew. Excellenz persönlich gerichteten Antrag sub II meiner Eingabe bitte ich nur dann einzugehen, wenn Ew. Excellenz diese Gelegenheit gern benutzen, um Ihre Kompetenz so weil festzustellen.
Mir persönlich liegt wenig daran, da ich mich ohnehin fest hinreichend gesichert habe.
2.) Ebenso, falls es Ew. Excellenz unangenehm sein sollte, die Beschwerde an das Gesammtministerium zu bringen, so gebe ich anheim, sie ruhig ad acte zu legen und sie nur seiner Zeit als Material zu dem neuen Justizorganisationsgesetz zu benutzen, das Sie, wie Sie mir neulich sagten, vorbereiten. Ein praktisches Interesse habe ich bei dieser Eingabe nicht mehr; ein um so größeres aber bei meiner Beschwerde gegen Herrn von Bernuth, mit der ich neulich den Minister des Innern befaßt und mit der ich jedenfalls durchdringen muß.
Wegen Besprechung der Telegraphenmaaßregel [1] erwarte ich Bescheidung, so wie Zeit vorhanden ist.
Mit vorzüglichster Hochachtung
Ew. Excellenz
ergebenster
F. Lassalle.
P.S. Falls Ew. Excellenz glauben sollten, daS durch diesen Rekurs an das Staatsministerium der Justizminister soweit gereizt werden könnte, dem Staatsanwalt die etwaige Beschlagnahme meines Julian-Schulze zu untersagen [2], so ist es besser, wenn die Eingabe ganz liegen bleibt. Denn keinesfalls darf, wie ich nochmals wiederhole, die Beschlagnahme dieses Buches erfolgen.
1. Siehe Punktationen.
2. Sic!
Zuletzt aktualisiert am 16.10.2004